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Anfrage an den Schulausschuss
Thema: Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an den weiterführenden Schulen in Kempen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rübo,
im Namen der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bitten wir Sie, nachfolgende Fragen im nächsten Schulausschuss zu beantworten.

Fragen:
1)
Ist es richtig, das zum kommenden Schuljahr (2010/2011) fünf SchülerInnen mit einer Lernbehinderung, die z. Zt. die Gemeinschaftsgrundschule in St. Hubert besuchen, nicht an einer weiterführenden Schule in Kempen aufgenommen werden können? Wenn dies so ist, welche Maßnahmen ergreift die Stadt Kempen, um diesen und zukünftigen SchülerInnen mit Lern(Behinderungen) künftig einen Besuch an einer weiterführenden Schule in Kempen zu ermöglichen?
2)
Wieweit sind die Kempener Schulen barrierefrei? Welche Massnahmen wurden bereits ergriffen? Welche sind für die Zukunft geplant?

Gründe für die Anfragen:
1)
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 2)
2)
Der Bundestag und der Bundesrat haben das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen ratifiziert, d.h. der Vertrag gilt deshalb auch für die Bundesrepublik Deutschland und muss auch kommunaler Ebene umgesetzt werden. Diese UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangt einen inklusiven Ansatz.
Es muss jedem jungen Menschen das Recht zugebilligt werden, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. In Inklusionsklassen (Schüler mit und ohne Behinderungen) erreichen behinderte SchülerInnen bessere Leistungen als in Sonderschulen – und die nichtbehinderten SchülerInnen werden hier genauso gefördert. Das Klassenklima wird in Inklusionsklassen deutlich verbessert und die Toleranz steigt.


Martin Debener                                   Fraktionsvorsitzender                          Bündnis90/Die Grünen im                
Rat der Stadt Kempen

Monika Schütz-Madré
Stellvertr.Vorsitzende Schulausschuss
für Bündnis 90/Die Grünen im
Rat der Stadt Kempen



Mehr Info
Das international einzigartige Sonderschulsystem  Deutschlands ist durch die UN –Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen enorm unter Druck geraten.

Durch die Unterzeichnung der UN –Konvention im Januar 2009 , also vor über einem Jahr, hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, das Recht für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf Basis der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten.
Danach hat jedes Kind – auch das mit Behinderungen – das Recht auf Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem, d.h. auf inklusive Bildung im gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung.

Es handelt sich hier um ein Menschenrecht, das nicht mit Auflagen und Vorbehalten versehen werden kann, sondern vorbehaltlos umgesetzt werden muss!
In NRW werden bislang etwa 85% der Kinder mit Förderbedarf aussortiert und auf Förderschulen unterrichtet.
Dies geschieht in vielen Fällen gegen den Wunsch der Eltern.
Das widerspricht der UN Konvention.

Die wohl größte Herausforderung der UN Konvention bedeutet der Artikel 24 des Übereinkommens für das deutsche Bildungssystem.

Er fordert die Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems, was bedeutet, dass alle Schüler/Innen, (nicht nur die mit einer Lernbehinderung)   ein einklagbares Individualrecht auf inklusiven Unterricht haben!

Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung, Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Schulpsychologen, Integrationsassistenten, die dann erst recht an den Regelschulen gebraucht werden, sind nicht zum Nulltarif zu bekommen.
Die Umsetzung zu einem inklusiven Bildungssystem kostet, das wissen wir auch.
Nichtsdestotrotz müssen wir uns dem stellen!

Nach dem Wortlaut der Konvention hat sich die Bundesregierung und der Bundesrat auch verpflichtet, die für die Umsetzung nötigen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Wie z. B. Lehrer Fort und Weiterbildung, behinderten gerechte Ausstattung der Schulen, Barriere freier Zugang.........

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sich ein gemeinsamer Unterricht deutlich positiv auf die Leistungs- –und Intelligenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auswirkt.
Auch die Leistungsentwicklung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler wird in integrativen Klassen nicht beeinträgtigt, sondern in vielen Fällen ebenfalls gefördert.

Es gibt Studien und viele Fallbeispiele darüber, das sich das Sozialverhalten und das Klassenklima in Inklusionsklassen deutlich verbessert und die Toleranz gegenüber Abweichungen steigt.

Kitas und Kigas, teils auch Grundschulen sind „Vorreiter“ bei der Umsetzung von Inklusion.
Ebenso viele Gesamtschulen, die Unterrichtsformen, integratives Unterrichten und eine gezielte Leistungsförderung von Kindern unterschiedlicher Begabungen ermöglichen.

Voraussetzung für einen erfolgreichen gemeinsamen Unterricht ist jedoch, dass in den allgemeinen Schulen die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden.
Der gemeinsame Unterricht kann nur gelingen, wenn die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend unterstützt werden..

Bei der Erarbeitung des nächsten Schulentwicklungsplans ist die Berücksichtigung der UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erforderlich.

Auch die „Schulstadt“ Kempen wird sich zukünftig der Diskussion um einen Inklusionsplan stellen müssen.

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zuletzt aktualisiert am 05.09.2010