Die Stadt Kempen steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Mit dem Konsolidierungsprozess „Haushalt 2030“werden deshalb bereits Aufgaben, Strukturen, Personalentwicklung und mögliche Einsparpotenziale der Stadtverwaltung umfassend untersucht.
Parallel dazu hat die SPD-Fraktion mehrere Anträge vorgelegt – unter anderem zum kommunalen Energiemanagement, zum Baubetriebshof, zum Forderungsmanagement sowie zu Budgetobergrenzen und einem zusätzlichen Haushaltsmonitoring. Viele dieser Anträge sehen neue Prüfungen, Berechnungen und regelmäßige Berichtspflichten für die Verwaltung vor.
Für uns GRÜNE ist deshalb entscheidend: Bevor neue Aufträge beschlossen werden, müssen wir wissen, was davon im Rahmen von „Haushalt 2030“ ohnehin bereits untersucht wird.
Mit einer Anfrage zum Haupt- und Finanzausschuss wollen wir daher zunächst Transparenz schaffen. Wir fragen die Verwaltung unter anderem, wo sich die SPD-Vorschläge mit bereits laufenden Arbeiten überschneiden, welche zusätzlichen Untersuchungen tatsächlich notwendig wären und welcher personelle und organisatorische Aufwand dadurch entstehen würde. Auch soll geklärt werden, ob beispielsweise die Fragestellungen zu Grünflächenamt und Baubetriebshof sinnvoll gemeinsam betrachtet werden können.
Besonders wichtig ist uns außerdem die Frage, ob konkrete Einsparziele und Budgetobergrenzen festgelegt werden sollten, bevor die laufende Aufgabenkritik abgeschlossen ist. Denn belastbare Entscheidungen über Einsparungen setzen aus unserer Sicht voraus, dass zunächst Aufgaben, Standards und organisatorische Strukturen betrachtet werden.
Fraktionsvorsitzender Joachim Straeten macht deutlich:
„Uns geht es nicht darum, Vorschläge für mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz auszubremsen. Wir wollen aber wissen, welchen zusätzlichen Nutzen sie bringen und welchen zusätzlichen Aufwand sie für die Verwaltung verursachen.“
Ziel ist ein strukturierter Konsolidierungsprozess statt paralleler Prüfaufträge. Gute Vorschläge sollen aufgegriffen werden – dort, wo Untersuchungen bereits laufen, sollten jedoch Doppelstrukturen und vermeidbarer Verwaltungsaufwand verhindert werden. Die Verwaltung soll deshalb eine Gesamtbewertung vorlegen, welche Vorschläge den bestehenden Prozess sinnvoll ergänzen und wo bereits entsprechende Arbeiten oder Steuerungsinstrumente vorhanden sind.

